Kindervorsorge
Die "U-Untersuchungen"
Es ist wichtig, dass Ihr Kind in Gesundheit und Lebensfreude aufwachsen kann. Darum zahlen wir die Kosten für gründliche Früherkennungsuntersuchungen Ihres Kindes, und zwar zwölf Untersuchungen von der Geburt an bis zum 11. Lebensjahr sowie eine Jugendgesundheitsuntersuchung (J1). Nutzen Sie die folgenden Untersuchungen Ihrem Kind zur Liebe:
| U1 | gleich nach der Geburt |
| U2 | 3. - 10. Lebenstag |
| U3 | 4. - 6. Lebenswoche |
| U4 | 3. - 4. Lebensmonat |
| U5 | 6. - 7. Lebensmonat |
| U6 | 10. - 12. Lebensmonat |
| U7 | 21. - 24. Lebensmonat |
| U7a | 33. - 39. Lebensmonat |
| U8 | 3 1/2 - 4 Jahre |
| U9 | 5 Jahre |
| U10 | 7 - 8 Jahre |
| U11 | 9 - 10 Jahre |
| J1 | 13 - 14 Jahre |
Die zusätzlichen Untersuchungen U 10 und U 11 sind keine gesetzlichen Kassenleistungen. Für Versicherte der BKK EWE sind diese Untersuchungen jedoch kostenfrei. Mehr zu diesen Untersuchungen finden Sie unter Starke Kids.
Bitte fragen Sie den Kinderarzt auch nach dem Hörscreening für Neugeborene.
Zahnärztliche Früherkennung
Ebenso wichtig sind auch die zahnärztlichen Früherkennungen. Auch diese werden von Ihrer BKK EWE übernommen. Zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr können drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen wahrgenommen werden. Die erste sollte grundsätzlich im 3. Lebensjahr, die dritte vor Vollendung des 6. Lebensjahres stattfinden. Der Abstand zwischen den Untersuchungen sollte mindestens 12 Monate betragen. Ab dem 3. Lebensjahr ist bei Kindern mit hohem Kariesrisiko ergänzend eine Kariesvorbeugung mittels Fluoridlack möglich.
Die zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung umfasst folgende Leistungen:
- Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefernkrankheiten einschließlich Beratung (Inspektion der Mundhöhle)
- Einschätzung des Kariesrisikos anhand das dmf-t-Indexes
- Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Erziehungsberechtigten mit dem Ziel der Keimzahlsenkung durch verringerten Konsum zuckerhaltiger Speisen und Getränke
und verbesserte Mundhygiene - Empfehlung und ggf. Verordnung geeigneter Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung
Die zahnärztliche Früherkennung setzt sich also zusammen aus Maßnahmen zur Früherkennung, aus Beratung und aus individualprophylaktischen Maßnahmen.
Für alle Vorsorge-Untersuchungen genügt die Vorlage der Krankenversicherungskarte Ihres Kindes.
Unser Tipp: Besuchen Sie doch mal die Seite Fit von klein im Bereich Gesundheit online auf. Dort finden Sie viele wichtige Informationen Rund um die Gesundheitsförderung Ihres Kindes!
A - J
Birgit Häseker
Telefon: 0441 / 803 5132
birgit.haeseker@bkk-ewe.de
K - Schul
Mareike Spille
Telefon: 0441 / 803 5140
mareike.spille@bkk-ewe.de
Schum - Z
Martina Tegeler
Telefon: 0441 / 803 5180
martina.tegeler@bkk-ewe.de
Homepage
Gesundes Kind
Hier finden Sie die
Untersuchungsinhalte
der Kindervorsorge.
