Künstliche Befruchtung

Auch wenn die Schwangerschaft nicht so schnell wie gewünscht eintritt, sollten die Partner gelassen bleiben und sich für ihr Vorhaben Zeit lassen. Vielfach erübrigt sich ein medizinischer Einsatz: Sterilität ist häufig vorübergehend.

Manchmal reicht es jedoch nicht aus, sich einfach nur "Zeit zu nehmen". Medizinische Gründe machen es unmöglich, auf natürlichem Wege schwanger zu werden. In diesem Fall kann eine künstliche Befruchtung zu einer Schwangerschaft verhelfen.

Der ärztlichen Beratung kommt im Zusammenhang mit Maßnahmen der künstlichen Befruchtung eine hohe Bedeutung zu. Über die medizinischen Schritte, deren Umfang und Bedeutung informiert Sie Ihr Arzt ausführlich. Fragen in diesem Zusammen-
hang sollten Sie immer offen mit Ihrem Arzt besprechen.

Damit wir uns an den Kosten der künstlichen Befruchtung beteiligen können, müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Paar muss verheiratet sein.
  • Die Versicherten haben das 25. Lebensjahr vollendet; jedoch noch nicht das 40. Lebensjahr (Frauen) beziehungsweise das 50. Lebensjahr (Männer).
  • Nach ärztlicher Feststellung muss die hinreichende Aussicht bestehen, dass durch die Maßnahmen eine Schwangerschaft herbeigeführt wird.
  • Wenn die Maßnahme bereits drei Mal ohne Erfolg durchgeführt wurde, gilt die hinreichende Aussicht auf Erfolg, nicht mehr als gegeben.


Inwieweit die medizinischen Voraussetzungen gegeben sind und welche Methode in Frage kommt, beurteilt der Arzt anhand der Gesamtumstände.

Bei Leistungen zur künstlichen Befruchtung beteiligt sich die BKK EWE mit 50 Prozent an den Kosten für vertragsärztliche Leistungen und mit 50 Prozent an den Kosten für ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel für maximal 3 Versuche.

 

EWE AG

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