Bürgerentlastungsgesetz
Das „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ sieht vor, dass ab 2010 die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig sind – und Sie somit unmittelbar Steuern sparen. Berücksichtigungsfähig sind die vom Mitglied selbst entrichteten Beiträge abzüglich eventueller Beitragserstattungen oder Bonuszahlungen sowie die Beitragsanteile, die auf einen Krankengeldanspruch entfallen.
Wie gelangen Ihre Daten an die Finanzverwaltung?
Die BKK EWE erfragt im Vorfeld Ihre Steueridentifikationsnummer bei Ihnen bzw. von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), angesiedelt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Nach Ablauf des Beitragsjahres 2010 übermitteln wir die von Ihnen geleisteten bzw. an Sie erstatteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder geleistete Bonuszahlungen unter Angabe Ihrer Identifikationsnummer an die ZfA. Diese übernimmt dann die Weiterleitung an die zuständigen Finanzbehörden.
Über die Höhe der gemeldeten Beträge erhalten Sie von uns eine Bescheinigung. Diese können wir aufgrund technischer Widrigkeiten leider noch nicht ausstellen. Wir arbeiten an einer raschen Fehlerbehebung.
Selbstverständlich geschieht nichts gegen Ihren ausdrücklichen Willen. Nur wenn Sie der Datenübermittlung zustimmen, werden die Beträge an die Finanzverwaltung melden. Füllen Sie hierfür bitte den beigefügten Vordruck aus und senden ihn innerhalb der nächsten vier Wochen an uns zurück. Somit sichern Sie sich den Vorteil, dass Ihre Beiträge passend zur Steuererklärung für das Jahr 2010 berücksichtigt werden.
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