Wie verordnet der Arzt, was erhält der Patient in der Apotheke?

Inzwischen haben recht viele Krankenkassen mit Pharmafirmen Rabattverträge abgeschlossen, so auch die BKK EWE. Für Vertragsärzte ist es schwierig bis unmöglich, den Überblick zu behalten. Deshalb empfehlen die Kassenärztlichen Vereinigungen die reine Wirkstoffverordnung ohne Zusatz des Herstellers oder des Handelsnamens. Die Apotheke sucht dann ein dem Rabattvertrag entsprechendes Präparat aus. In der Praxis läuft dieses System leider noch nicht „rund“.

Wir stellen Ihnen die drei möglichen Varianten vor, wie ein Rezept ausgestellt sein kann:

  • der Arzt verordnet einen Wirkstoff, das „aut-idem“-Feld bleibt frei: die Apotheke wählt das entsprechende rabattierte Fertigarzneimittel aus. Existiert kein Rabattvertrag, wird eines der drei günstigsten Arzneimittel abgegeben.
  • der Arzt verordnet ein Fertigarzneimittel (die Verschreibung enthält also den Handelsnamen), das „aut-idem-Feld“ bleibt frei. Die Apotheke kann das verordnete Arzneimittel oder eines der drei preisgünstigsten abgeben. Existiert allerdings ein Rabattvertrag, muss die Apotheke das rabattierte und nicht das verordnete Fertigarzneimittel aushändigen.
  • der Arzt verordnet ein Fertigarzneimittel, kreuzt aber das „aut-idem-Feld“ durch. Unabhängig vom Rabattvertrag muss die Apotheke genau das verordnete Fertigpräparatabgeben. Diese Möglichkeit sollte der Arzt nur ausnahmsweise anwenden, etwa, wenn medizinische Gründe oder Probleme mit der Therapietreue des Patienten dafür sprechen.

Weiter Fragen beantwortet Ihnen auch zu diesem Thema die
BKK Arzneimittelberatung.